#Trainingsumfang
Im Trainingsumfang enthalten sind ein 60 minütiges Training (je Einheit) inkl. einer Anamnese (Erfragung von potentiell medizinisch relevanten Informationen) zu Beginn der Zusammenarbeit und ein nach Absprache auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittener Trainingsplan. Es ist unabdingbar, dass der Kunde sportgesund ist. Deshalb wird eine vorherige ärztliche Untersuchung empfohlen. Jedes Unwohlsein, Schmerzen, Schwindel, Krankheitsgefühle, Überhitzung oder Unterkühlung während des Trainings muss der Klient unaufgefordert mitteilen. Der Klient versichert, keine ärztlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen betreffend des Trainings zu besitzen. Stellen sich solche während der Vertragslaufzeit ein, sind sie vom Klienten unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
#Zahlungsbedingungen
Der Kunde überweist das gebuchte Training bzw. Paket innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung an das auf der Rechnung angegebene Konto. Wünscht der Kunde eine Stundenbezahlung, so ist das jeweilige Entgelt für die monatlich angesammelten Trainingseinheiten zum Ende jeden Monats an das genannte Konto zu überweisen.
#Verhinderung und Ausfall
Eine Trainingseinheit kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten verlegt oder abgesagt werden. Wird die Trainingseinheit zu spät abgesagt (weniger als 24 Stunden), wird für die ausgefallende Stunde 50 % des vereinbarten Stundensatzes berechnet.
#Haftung
Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Verantwortung. Anna Franke übernimmt keine Haftung für Schäden, welche nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln entstanden sind. Vor Trainingsbeginn ist daher eine Haftungsausschlusserklärung zu unterzeichnen.
#Übertragbarkeit
Die hier vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten sind grundsätzlich nicht übertragbar.
#Kündigung
Grundsätzlich endet der Vertrag mit Ablauf der letzten vereinbarten Trainingseinheit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ist nur aus wichtigem Grund (z.B. eine den Vertragsgegenstand auf Dauer verhindernde oder einschränkende Krankheit, Unfall, etc. mit fachärztlichem Attest) möglich. Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich und rechtzeitig zu erfolgen. Sie gilt nur dann als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, nach Kenntnis der zur Kündigung berechtigenden Umstände erfolgt. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch für alle von dem Kunden bereits bezahlten und noch nicht durchgeführten Trainingseinheiten.